Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie finden nachstehend allgemeine Bedingungen für Zimmerreservierungen und Veranstaltungen
(Konferenzen und Bankette) im Hotel und Restaurant Taverne am Sachsengang. Diese Bedingungen sind
Vertragsbestandteil des erteilten Auftrages, anders lautende Bedingungen des Veranstalters sind
ungültig. Der Veranstalter akzeptiert mit seiner Unterschrift am Auftrag diese Bedingungen, sowie alle
einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften.
1.) Garantie der teilnehmenden Personen.
Für Veranstaltungen bei denen Speisen serviert werden, benötigt das Hotel spätestens drei Arbeitstage
vor Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen und der Speisenauswahl. Die
angegebene Personenzahl gilt als Mindestzahl und wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Darüber
hinausgehende vom Hotel zur Verfügung gestellte Gedecke, Speisen, Getränke, Rauchwaren etc. werden
zusätzlich verrechnet.
2.) Stornierung von Veranstaltungen
Eine kostenlose Stornierung der Veranstaltung ist bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei
einer Stornierung bis zu 7 Tage vor Termin verrechnen wir 50% und ab 7 Tage 100% der vereinbarten
Raummiete. Werden Veranstaltungen bei denen Speisen und Getränke serviert werden, vom
Veranstalter innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn storniert, so werden zuzüglich der
Raummiete noch 70% des vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes von der gesamten vereinbarten
Personenanzahl in Rechnung gestellt. Sind vom Hotel spezielle Stornobedingungen für diese
Veranstaltung fixiert worden, so sind diese gültig. Für Stornierungen von Zimmern im Rahmen einer
Veranstaltung gelten die unter Punkt 3 angeführten Bedingungen.
3.) Stornierung von Zimmern
Eine kostenlose Stornierung von Zimmerreservierungen durch den Vertragspartner ist bei
Individualreisenden bis 12.00 Uhr des Vortages der Anreise möglich. Bei Stornierung zu einem
späteren Zeitpunkt stellen wir 50 % des Zimmerpreises des gesamten Aufenthaltes in Rechnung.
Bei Stornierungen durch den Vertragspartner am Tag der geplanten Anreise oder bei Nichtanreise
stellen wir 80 % des Zimmerpreises des gesamten Aufenthaltes in Rechnung. Bei größeren
Zimmerkontingenten (ab fünf Zimmern) gelten die individuell abgestimmten und auf der
Reservierungsbestätigung oder am Anbot vermerkten Storno- und Zahlungsbedingungen für die
jeweilige Reservierung.
Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Zahlungsschwierigkeiten durch den Vertragspartner
(Zahlungsverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten vergangener Termine), bereits gebuchte und
bestätigte Zimmerkontingente für zukünftige Termine aus den oben genannten Gründen
zurückzunehmen.
Zusätzlich zu diesen hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels am Sachsengang
gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen. Von den Österreichischen
Hotelvertragsbedingungen abweichende Ergänzungen und individuell auf das Hotel zugeschnittene
Bedingungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt und haben somit Gültigkeit.
3.1.) Stornierungen von Seminarveranstaltungen und Seminarzimmerbuchungen
Zimmer im Rahmen von Seminarveranstaltungen: Kostenlose Stornierung der Zimmer bis 7 Tage vor der
Anreise, danach berechnen wir 70 % von den bestellten Leistungen. Seminarveranstaltung: Kostenlose
Stornierung der gesamten Veranstaltung bis 4 Wochen vor Beginn, danach berechnen wir 70 %
Stornogebühr der bestellten Leistungen. Bis drei Arbeitstage vor der Veranstaltung benötigen wir die
genaue Anzahl der teilnehmenden Personen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und ist die Zahl
die in Rechnung gestellt wird.
4) Preise
Unsere angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steuern, Abgaben und Bedienung, exkl.
allfälliger Bankspesen oder Überweisungsgebühren. Gültig bis auf Widerruf. Wir verweisen auf die
jeweils gültigen Preislisten.
5) Veranstaltungen nach Mitternacht
Für Veranstaltungen, welche über 1 Uhr Nacht dauern und die Anwesenheit von Mitarbeitern erfordern,
wird pro Stunde pro benötigtem Mitarbeiter € 21 in Rechnung gestellt.
6) Wertsachen
Wertsachen, Bargeld, etc., welche von den Teilnehmern der Veranstaltung eingebracht werden, können
kostenlos nach Maßgabe freier Kapazitäten im Safe des Hotels deponiert werden. Ansonsten wird vom
Hotel keine Haftung übernommen.
7) Getränkeabrechnung
Falls keine andere Vereinbarung getroffen ist, werden die Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch
in Rechnung gestellt. Der Veranstalter unterwirft sich der Bezifferung durch das Hotel.
8)Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken zur Konsumation ist ohne Zustimmung des Hotels nicht
gestattet. Das Hotel behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in
Rechnung zu stellen.
9) Dekoration
Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstige
Gegenstände dem Hotel mitzuteilen und die Einwilligung einzuholen. Die Räumlichkeiten dürfen nicht
beschädigt werden und die Dekoration muss dem Stil des Hauses entsprechen. Die Anbringung muss
durch fachmännisches Personal durchgeführt und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen
beachtet werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten
des Veranstalters.
10) Musik
Sollte vom Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen geplant werden, so
ersuchen wir diesen die notwendigen Anmeldungen bei AKM und Vergnügungssteuer rechtzeitig
einzubringen. Dem Hotel müssen die bestätigten Formulare eine Woche vor Termin zur Einsicht
vorgelegt werden. Wir bitten um Verständnis, dass das Hotel als Veranstaltungsort gesetzlich dazu
verpflichtet ist, für die Einhaltung der diversen Auflagen zu sorgen. Nach 22.00 Uhr sind die
Außenfenster und Terrassentüren geschlossen zu halten. Die Lautstärke der Musik ist so zu regeln, dass
bei Schallpegelmessungen im Außenbereich ein Wert von 30dB nicht überschritten werden darf.
11) Haftung
Für Beschädigungen, welche durch Gäste, Mitarbeiter und Beauftragte des Veranstalters verursacht
werden, haftet dieser selbst. Gegebenenfalls kann das Hotel den Abschluss geeigneter Versicherungen
vom Veranstalter verlangen. Das Hotel haftet für Beschädigung eingebrachter Gegenstände oder Verlust
der selben nur bei eigenem Verschulden und keinesfalls bei Verschulden von Drittfirmen.
12.) Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,
wenn Umstände über den Ablauf der Veranstaltung bekannt werden, welche den normalen betrieblichen
Ablauf gefährden der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind und im Falle höherer Gewalt.
Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
13.) Rechnungslegung
Die Rechnungen sind sofort bei Veranstaltungsende zu begleichen, es sei denn, es wurde eine andere
Zahlungsübernahme vereinbart. Wird eine Rechnung bei Vorliegen einer schriftlichen
Leistungsübernahme zugesandt, dann ist diese innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Überweisung
abzugsfrei und spesenfrei;
Verzugszinsen 12% p.A. zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 7,00 je Mahnung.
14) Gerichtsstand
Als Gerichtstand wird das Bezirksgericht in Gänserndorf vereinbart.
|